Ist in der Zulassungsbescheinigung bereits eine Halterin/ein Halter eingetragen und steht im Feld "B" (Datum der Erstzulassung) ein Datum, ist das Fahrzeug bereits zugelassen.
Somit handelt es sich dann um eine Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus der EU.
Die zuständige Stelle zieht die ausländische Zulassungsbescheinigung ein und bewahrt sie mindestens 6 Monate auf.