Bei Verlust der Zulassungsbescheinigungen I oder II werden von der Zulassungsbehörde Ersatzunterlagen erstellt. Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!
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Bei Verlust der Zulassungsbescheinigungen I oder II werden von der Zulassungsbehörde Ersatzunterlagen erstellt. Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!