Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein):
- Zulassungsbescheinigung II oder alter Fahrzeugbrief
- Verlusterklärung (formlos möglich)
- gültiger Bericht der Hauptuntersuchung
- gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)
- bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt; der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):
- Zulassungsbescheinigung I oder alter Fahrzeugschein
- eidesstattliche Erklärung über den Verlust (Ein persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters ist erforderlich)
- Wurde die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an den Halter persönlich ausgehändigt, wird noch eine Bescheinigung des Bevollmächtigten (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief inzwischen an den Halter ausgehändigt wurde.
- gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)
- bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- Die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.