- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder soweit noch vorhanden
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Verlusterklärung der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll