Die Heimaufsichtsbehörden kontrollieren und beraten Heime im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG). Zu diesen gehören:
Vollstationäre Einrichtungen wie z. B. Alten- und Pflegeheime sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen. Auch bestimmte Formen des betreuten Wohnens oder ambulant betreute Wohngemeinschaften können Heime im Sinne des NuWG sein. Nachtpflegeeinrichtungen und Hospize fallen jedoch nicht unter das eben genannte Gesetz.
Der Landkreis Wolfenbüttel ist Heimaufsichtsbehörde für Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen, in denen volljährige Personen untergebracht sind.
Aufgaben:
• Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
• Beseitigung der Mängel durch Anordnungen und Auflagen (Möglichkeit der ordnungsrechtlichen Ahndung)
• Sicherstellung der angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung
• Umfassender Beratungsauftrag für Bewohner und Angehörige sowie die Träger der Heime (gilt gleichermaßen
für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes)
• Bildung von Arbeitsgemeinschaften zusammen mit den Verbänden der Pflegekassen, mit dem
Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern, in denen sie ihre Arbeit miteinander
abstimmen
• Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung der Alten- und Behindertenhilfe
Einrichtungen für volljährige behinderte Menschen unterliegen der Heimaufsicht des Landes Niedersachsen.