Entsprechend der Pflichten der Trinkwasserverordnung sind Anzeigen der Wasserversorgungsanlagen, Untersuchungsbefunde, Mitteilungen von Grenzwertabweichungen und ergriffene Maßnahmen dem Gesundheitsdienst zu übersenden.
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Entsprechend der Pflichten der Trinkwasserverordnung sind Anzeigen der Wasserversorgungsanlagen, Untersuchungsbefunde, Mitteilungen von Grenzwertabweichungen und ergriffene Maßnahmen dem Gesundheitsdienst zu übersenden.