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Beprobungen und Untersuchungen von Trinkwasser dürfen nur durch zugelassene Untersuchungsstellen erfolgen. Die aktuelle Liste finden Sie unter:

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt - Trinkwasserhygiene

Dem Trinkwasser dürfen nur zugelassene Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsmittel zugesetzt werden, die in der Liste nach § 20 TrinkwV genannt sind.

Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 der Trinkwasserverordnung

Betreiber von gewerblich genutzten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (zum Beispiel in vermieteten Gebäuden) müssen das Warmwasser mindestens alle 3 Jahre auf Legionellen untersuchen lassen und haben bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes entsprechende Anzeige und Handlungspflichten (§ 51 TrinkwV).

Betreiber von Hausbrunnen zur Trinkwassernutzung (zum Beispiel Kleinanlagen zur Eigenversorgung) haben das Wasser jährlich durch ein zugelassenes Labor mikrobiologisch untersuchen zu lassen. Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen".

Umweltbundesamt: Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen