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Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen (Bekanntgabe bedeutet zum Beispiel: Einladung, Aufruf, Werbung).
Bei der Berechnung der Frist ist zu berücksichtigen, dass das Wochenende (Samstag und Sonntag) sowie gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet werden und die Frist entsprechend verlängern.
Weiter ist zu beachten, dass eine Anzeige per Post mindestens weitere drei Tage benötigt.