Für das gesamten Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel ist grundsätzlich der Landkreis zuständige untere Versammlungsbehörde.
Für Versammlungen im Stadtgebiet Wolfenbüttel ist die Stadt Wolfenbüttel zuständig.
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Für das gesamten Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel ist grundsätzlich der Landkreis zuständige untere Versammlungsbehörde.
Für Versammlungen im Stadtgebiet Wolfenbüttel ist die Stadt Wolfenbüttel zuständig.