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Datum: 16.08.2019

Teilhabechancengesetz: Kostenloses Beratungsangebot für Betriebe

Am Donnerstag, 12. September 2019, bietet die Wirtschaftsförderung des Landkreises Wolfenbüttel in Kooperation mit dem Jobcenter Wolfenbüttel Betrieben des Landkreises einen kostenfreien Sprechtag an, um über Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetztes zu informieren. Kernelemente des Gesetzes sind die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Bundesregierung unterstützt Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen.

Betriebe, die mit dem Gedanken spielen, Langzeitarbeitsuchende einzustellen, können dies unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Förderung durch eines der beiden neuen Regelinstrumente verbinden. Diese Möglichkeit wird zunächst bis Ende 2023 bestehen.

Die Mitarbeiter(innen) des Jobcenters Wolfenbüttel Katja Bode, Stefanie Meier und Antje Strauß sowie Ina Hallmann, Wirtschaftsförderin des Landkreises, werden während des Termins eine erste Beratung zum Thema anbieten, von Erfahrungswerten anderer Betriebe berichten und die Arbeitgeber natürlich auch bei der Suche nach passendem Personal unterstützen.

Die Beratungen finden in der Zeit von 9 bis ca. 14 Uhr in Uhr in der Jobfabrik Wolfenbüttel in der Kuba-Halle, Lindener Straße 15 in Wolfenbüttel, statt.

Anmeldung

Da die Beratungen in Einzelgesprächen von rund 30 Minuten erfolgen, wird um vorherige Terminvereinbarung mit Jobcentermitarbeiterin Stefanie Meier (05331 – 901 323; stefanie.meier2@jobcenter-ge.de) gebeten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.