Das „Braunschweiger Modell“ ist eine Form der aktiven Landschaftspflege und damit des Natur- und Landschaftsschutzes
Der Landkreis Wolfenbüttel stellt kostenlos standortgerechte Bäume und Sträucher zur Verfügung. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichten sich zur Pflanzung, Pflege und dauerhaften Erhaltung der Pflanzen. Bei der Planung sind die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde behilflich. Vor der Bepflanzung einer Fläche wird durch einen gemeinsamen Ortstermin die geeignete Pflanzenauswahl getroffen.
Zur Förderung von Bienen können speziell dafür geeignete Bäume und Sträucher zur Verfügung gestellt werden. Pflanzenauswahl siehe Gehölzliste.
Das „Braunschweiger Modell“ kann jedoch nicht für Anpflanzungen in privaten Hausgärten in Anspruch genommen werden oder für Pflanzungen für die eine Verpflichtung z.B. aus einer Baugenehmigung (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) besteht.
Das „Braunschweiger Modell“ wurde 1956 von Kreisjägermeister Dr. Hasselbach und von Oberforstmeister Klaus Schmidt vom damaligen Landkreis Braunschweig (daher auch „Braunschweiger Modell“) entwickelt.
Anträge für die Inanspruchnahme aus dem „Braunschweiger Modell“ können beim Landkreis Wolfenbüttel, Abt. für Natur- und Landschaftsschutz, Bahnhofstr. 11, 38300 Wolfenbüttel bis Ende Mai formlos bzw. mit eingestelltem Antragsformular gestellt werden. Dem Antrag sollte ein Lageplan der zu bepflanzenden Fläche beigefügt werden.
Für weitere Auskünfte steht Herr Ulrich Rexhausen zur Verfügung.
Zusätzlich fördert der Landkreis die Neuanlage von Streuobstwiesen bzw. die Nachpflanzungen von Obstbäumen auf bestehenden Wiesen. Weitere Informationen entnehmen Sie dem eingestellten Flyer.