- Sie müssen die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten.
- Sie müssen die Anforderungen des § 5 Abs. 1 - 3 NuWG erfüllen. Ihre Pflege und Versorgung müssen entsprechend dem Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI) dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse entsprechen.
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der ständigen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- fachlich und persönlich geeignetes Personal in ausreichender Anzahl beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
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