Benötigt werden ein Feststellungsbescheid über das Merkzeichen "Bl" oder ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem eingetragenen Merkzeichen „Bl“ sowie ein Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen.
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Benötigt werden ein Feststellungsbescheid über das Merkzeichen "Bl" oder ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem eingetragenen Merkzeichen „Bl“ sowie ein Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen.