Heilpraktiker
Heilpraktiker beziehungsweise Heilpraktikerin ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Dokumente:
- Einzureichende Dokumente siehe Antragsformular
- Einzureichen ist ein einfaches Führungszeugnis, ein erweitertes Führungszeugnis wird nicht benötigt
- Das Führungszeugnis kann direkt zum Gesundheitsamt gesendet werden bzw. den Dokumenten beigelegt werden
- Abgabe der Dokumente bei beglaubigten Kopien per Post möglich beziehungsweise persönlich nach Terminvereinbarung
- Die Online-Abgabe ist derzeit nicht möglich
- Bitte hinterlassen Sie bei Kontaktaufnahme Ihre Handynummer und E-Mail-Adresse
Fristen:
- Für die Prüfungen im März sind die Anträge bis zum 15. Januar beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel einzureichen
- Für die Prüfungen im Oktober sind die Anträge bis zum 15.August beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel einzureichen
Prüfungsangelegenheiten:
- Die Prüfung erfolgt durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und findet in Celle, Hannover oder Lüneburg statt
- Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus Multiple Choice Fragen
- Für die Erlaubnis zum Heilpraktiker müssen 75% der Fragen richtig beantwortet werden
- Die schriftlichen Prüfungen finden jeden dritten Mittwoch im März sowie jeden zweiten Mittwoch im Oktober statt
- Die mündlichen Prüfungen beginnen ab circa vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung
Kosten
- Kosten fallen erst ab der Teilnahme an der schriftlichen Prüfung an
- Die Kosten für die schriftliche Prüfung betragen derzeit 140 Euro
- Die Kosten der mündlichen Prüfung variieren zwischen 300 bis 600 Euro
- Die Verwaltungskosten betragen gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung 200 bis 800 Euro
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