Zuständige Stellen
Die Zuständigkeit liegt bei den Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, sowie bei autorisierten Fachwerkstätten, beim Fahrzeughersteller und bei den Technischen Überwachungsunternehmen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Zulassungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, sowie bei autorisierten Fachwerkstätten, beim Fahrzeughersteller und bei den Technischen Überwachungsunternehmen.