- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
- Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt
- Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein
- Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen
- Die Eltern müssen persönlich erscheinen
- Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein:
Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.