Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
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Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.