Die Zuständigkeit liegt beim Katasteramt der zuständigen Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).
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Die Zuständigkeit liegt beim Katasteramt der zuständigen Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).