Beachtet werden sollte, dass sich aus dem formlosen Antrag die gewünschte Auskunft/Information möglichst klar und eindeutig ergibt.
Ein Antrag sollte enthalten:
- konkrete Bezeichnung des Produkts (z. B. Bleibelastung in Spielzeugpuppen der Marke XY);
- konkreter Zeitraum (z. B. Untersuchungsergebnisse für ein bestimmtes Produkt aus einer bestimmten Zeit;
- werden Herstellerangaben benötigt?;
- räumliche Begrenzung (z. B. Einschränkung auf Produkte in bestimmten Lebensmittelmärkten).
Sofern der Antrag dies nicht zweifellos erkennen lässt, ist eine Präzisierung erforderlich, so dass sich die Bearbeitungszeit verlängern kann.