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Leistungsbeschreibung

Verwendungsnachweis der Corona Hilfe für Vereine im Landkreis gemäß der Richtlinie „Coronabedingte Vereinsförderung des Landkreises Wolfenbüttel“

Der Landkreis Wolfenbüttel hat die besonderen Belastungen und die systemische Relevanz der ansässigen Vereine in der Corona-Krise gewürdigt. In Ergänzung zu den Maßnahmen von Land und Bund, sowie der Sportförderrichtlinien, wurde durch den Landkreis Vereinen eine gesonderte Förderung zur Unterstützung bei Ihren pandemiebedingten Ausgaben zur Verfügung gestellt.

Alle bezuschussten Vereine sind verpflichtet, die Ihnen ausgezahlten Mittel innerhalb des Jahres 2021 zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Ziele zu verwenden und haben dies nachzuweisen.

25.11.2021