Landtagswahl 2022
Aktuelle Meldung:
Für die Landtagswahl können zwei Arten von Wahlvorschlägen eingereicht werden:
- Kreiswahlvorschläge, die sich jeweils auf das Gebiet eines Landtagswahlkreises beziehen sowie
- Landeswahlvorschlag (auch "Landesliste" genannt), der sich auf das gesamte Bundesland bezieht.
Kreiswahlvorschläge von Parteien sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern können bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Wolfenbüttel eingereicht werden. Landeswahlvorschläge können ausschließlich von Parteien bei der Landeswahlleiterin (Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022 | Niedersächsische Landeswahlleiterin (niedersachsen.de)) eingereicht werden.
Für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge werden folgende Vordrucke benötigt:
- Muster 5: Kreiswahlvorschlag
- Muster 6 (sofern erforderlich): Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift
- Muster 7 (sofern erforderlich): Bescheinigung des Wahlrechts für eine Unterstützungsunterschrift (für den Fall einer gesonderten Erteilung der Wahlrechtsbescheinigung)
- Muster 8: Zustimmungserklärung für Bewerberinnen und Bewerber eines Kreiswahlvorschlages (bei Kreiswahlvorschlag einer Partei: mit der Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerberinnen und Bewerber eines Kreiswahlvorschlages einer Partei)
- Muster 9: Bescheinigung der Wählbarkeit für die Bewerberin bzw. den Bewerber
zusätzlich bei Kreiswahlvorschlägen einer Partei:
- Muster 10: Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für den Wahlkreis
- Muster 11: Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Wahlkreisbewerberin/des Wahlkreisbewerbers
Die Einreichung muss bis spätestens zum 1. August 2022, um 18:00 Uhr, schriftlich und im Original erfolgt sein. Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie unter Kreiswahlleitung@lk-wf.de
- PDF-Datei: 521 kBDatum: 02.08.2022
- PDF-Datei: 238 kBDatum: 16.08.2022