Zur öffentlichen Sicherheit und zum Schutz körperlicher Unversehrtheit Dritter erfolgt hierzu eine Prüfung der Voraussetzungen, die u.a.
- eine Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung,
- eine spezielle Fachkunde,
- einen Altersnachweis (Vollendung des 21. Lebensjahres) und
- eine Prüfung von Anforderungen in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungsort
beinhalten. Als Inhaber einer Erlaubnis können Sie sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.