- Wohnsitz oder berufliche Niederlassung in Niedersachsen,
- Berechtigung zum Führen der Berufszeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung,
- Nachweis einer praktischen Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Ingenieurin oder Ingenieur,
- Eigenverantwortlich und unabhängige Ausübung des Berufs und
- Nachweis einer ausreichenden Versicherung gegen Haftpflichtgefahren aus der Berufstätigkeit.
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