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Inhalt

Einrichtungen, Unternehmen sowie Personengruppen, die der Impfpflicht unterliegen

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren (auch soweit keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt)
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen (einschließlich freiberuflich tätiger Hebammen, auch ambulante hebammengeleitete Einrichtungen nach § 134a SGB V)
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (insbesondere Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Psychotherapie, Orthoptisten, Hebammen, Heilpraktiker)
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
  • Rettungsdienste
  • Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V
  • medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c SGB V
  • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX und Dienste der beruflichen Rehabilitation (stationär/ambulant; insbesondere Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke bzw. behinderte Menschen oder Integrationsfachdienste, Dienstleister im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung, des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung sowie Unternehmen, die Arbeitsassistenzleistungen erbringen)