Einrichtungen, Unternehmen sowie Personengruppen, die der Impfpflicht unterliegen
- Krankenhäuser
- Einrichtungen für ambulantes Operieren (auch soweit keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt)
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen (einschließlich freiberuflich tätiger Hebammen, auch ambulante hebammengeleitete Einrichtungen nach § 134a SGB V)
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (insbesondere Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Psychotherapie, Orthoptisten, Hebammen, Heilpraktiker)
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
- Rettungsdienste
- Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V
- medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c SGB V
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX und Dienste der beruflichen Rehabilitation (stationär/ambulant; insbesondere Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke bzw. behinderte Menschen oder Integrationsfachdienste, Dienstleister im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung, des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung sowie Unternehmen, die Arbeitsassistenzleistungen erbringen)