Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten,Ferienzielen oder einen Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen