Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie müssen die Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgreich abgelegt haben,
- die betreffende Tätigkeit muss Bestandteil der Erstausbildung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk gewesen sein und
- die Tätigkeit muss den überwiegenden Teil der gewerblichen Tätigkeit ausgemacht haben.