Gegen abschlägige Entscheidungen zur Einfuhr von Lebensmitteln kann in Niedersachsen bei dem für die bescheidende Behörde zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.
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Gegen abschlägige Entscheidungen zur Einfuhr von Lebensmitteln kann in Niedersachsen bei dem für die bescheidende Behörde zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.