Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
- Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom)
- Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
- General Ordinance on Jurisdiction for Municipalities and Counties for the Execution of Federal Law (GeneralGZustVO-Kom)
- Find your unified contact person in the service provider portal Lower Saxony