- Sie haben bei der zuständigen Stelle die theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren erfolgreich abgelegt.
- Sie verfügen über eine gleichwertige Qualifikation.
- Darüber hinaus dürfen Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben.
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