Die Verlängerung wird nach erfolgter Genehmigung von der zuständigen Stelle in die Liste der Ausbildungsverhältnisse eingetragen. Eine nochmalige Meldung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht nötig.
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Die Verlängerung wird nach erfolgter Genehmigung von der zuständigen Stelle in die Liste der Ausbildungsverhältnisse eingetragen. Eine nochmalige Meldung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht nötig.