Kann ich das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen?
Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie
- am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben,
- sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen,
- nicht straffällig geworden sind (ausgenommen sind Verurteilungen zu einer geringen Strafe)
- nicht wiederholt Falschangaben zu Ihrer Identität gemacht und hierdurch eine Abschiebung verhindert haben.