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Kann ich das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen?

Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie

  • am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben,
  • sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen,
  • nicht straffällig geworden sind (ausgenommen sind Verurteilungen zu einer geringen Strafe)
  • nicht wiederholt Falschangaben zu Ihrer Identität gemacht und hierdurch eine Abschiebung verhindert haben.