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Was sind Verurteilungen zu einer geringen Strafe?

Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen bei aufenthalts- oder asylrechtlichen Delikten oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht mit Jugendhaft sanktioniert wurden, solange diese noch nicht im Bundeszentralregister getilgt worden sind.