Wieviel Zeit habe ich, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen?
Sie haben grundsätzlich drei Jahre Zeit für die Antragstellung. Die Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts tritt drei Jahre nach Inkrafttreten wieder außer Kraft. So wird Personen, die zum Stichtag (31. Oktober 2022) die Antragsvoraussetzungen erfüllen, unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden ausreichend Gelegenheit gegeben werden, die erforderlichen Anträge zu stellen.