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Gilt das Chancen-Aufenthaltsrecht auch für Familienmitglieder von Anspruchsberechtigten, auch wenn die Familienmitglieder noch nicht fünf Jahre in Deutschland leben?

Ja. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner sowie minderjährige Kinder, die mit Anspruchsberechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben, sollen ein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, auch wenn sie selbst noch keine fünf Jahre in Deutschland leben – sofern sie die anderen Voraussetzungen erfüllen. Auch volljährige ledige Kinder können das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie bei der Einreise in das Bundesgebiet minderjährig waren und weiter im selben Haushalt mit der stammberechtigten Person leben.