Was ändert sich für mich, wenn ich bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekommen habe?
Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie Leistungen beim zuständigen Jobcenter beantragen. Mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verändert sich auch Ihr Krankenversicherungsschutz.
Es kann außerdem ein Anspruch auf weitere Sozialleistungen wie zum Beispiel das Kindergeld, Kinderzuschuss, Unterhaltsvorschuss oder Elterngeld entstehen.
Für sämtliche Fragen zu Ihren Leistungsansprüchen, sollten Sie sich an den jeweils zuständigen Leistungsträger direkt wenden.