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Darf ich mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG arbeiten?
Ja, das dürfen Sie und das ist sogar vom Gesetzgeber erwünscht.
Damit können Sie für eine Lebensunterhaltssicherung sorgen, die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG eine Voraussetzung ist.