Welche Voraussetzungen muss ich für ein Bleiberecht erfüllen?
Nach Ablauf des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrechts müssen Sie
- den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Bedarfsgemeinschaft durch eine Beschäftigung überwiegend sichern können,
- ggf. Schul- bzw. Ausbildungsabschluss anstreben,
- über mündliche Deutschkenntnisse im Sinne des Niveaus A2 verfügen und
- Ihre Identität nachweisen können oder Ihrerseits alles unternommen haben, um die Identität nachzuweisen.
Zudem müssen Sie weiterhin die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts erfüllen (siehe oben). Sie sollten also weiterhin ununterbrochen im Bundesgebiet wohnen (Urlaube im Ausland und sonstige Kurzaufenthalte sind unschädlich) und auch weiterhin nicht straffällig werden.