Sprungziele
Inhalt

Welche Voraussetzungen muss ich für ein Bleiberecht erfüllen?

Nach Ablauf des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrechts müssen Sie

  • den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Bedarfsgemeinschaft durch eine Beschäftigung überwiegend sichern können,
  • ggf. Schul- bzw. Ausbildungsabschluss anstreben,
  • über mündliche Deutschkenntnisse im Sinne des Niveaus A2 verfügen und
  • Ihre Identität nachweisen können oder Ihrerseits alles unternommen haben, um die Identität nachzuweisen.

Zudem müssen Sie weiterhin die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts erfüllen (siehe oben). Sie sollten also weiterhin ununterbrochen im Bundesgebiet wohnen (Urlaube im Ausland und sonstige Kurzaufenthalte sind unschädlich) und auch weiterhin nicht straffällig werden.