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Wie kann ich den überwiegenden Lebensunterhalt sichern?

Für eine überwiegende Sicherung müssen Sie mindestens 51 % Ihres Bedarfs durch eine Erwerbstätigkeit sichern. Sozialleistungen, die max. 49 % Ihres Bedarfs sichern, und Wohngeld stehen einem Aufenthaltstitel also nicht entgegen.

Bitte beachten Sie: Bei dieser Berechnung kann das Kindergeld nicht berücksichtigt werden!

Sie müssen den Unterhalt auch für Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, überwiegend sichern. Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben.

So lange Sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder einem Hochschulstudium befinden, schließt der Bezug öffentlicher Leistungen zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht aus.