Wie kann ich die erforderlichen Sprachkenntnisse erwerben?
Sprachnachweise werden in der Regel durch ein Zertifikat nachgewiesen. Das Zertifikat erhalten Sie durch eine standardisierte Sprachprüfung. Weil die mündlichen Sprachkenntnisse entscheidend sind (gemäß § 25b Abs.1 S.2 Nr.4 AufenthG), sind auch andere Nachweise denkbar. Das könnten zum Beispiel ein vierjähriger erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule oder eine in Deutschland abgeschlossene Ausbildung oder sonstige Nachweise hinreichender mündlicher Sprachkenntnisse sein.
Für Analphabeten und Personen, die noch nie eine Schule besucht haben, werden durch das BAMF besondere Integrationskurse und Alphabetisierungskurse angeboten, die unter anderem auf die Erreichung des Sprachniveaus A2 abzielen.
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Spezielle Kursarten