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Wie kann ich meine Identität nachweisen?

In Deutschland besteht für jede Ausländerin und jeden Ausländer eine Passpflicht gemäß § 3 AufenthG. Diese Passpflicht ist grundsätzlich zu erfüllen. Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter wird mit Ihnen konkrete Handlungspflichten zur Mithilfe zur Identitätsklärung und Passbeschaffung aufstellen. Sollte in Einzelfällen die Identitätsklärung und Passbeschaffung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, kann von dem Erfordernis der Passpflicht abgesehen werden.