Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 95.4.5 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 120,00 EUR und höchstens 650,00 EUR an.
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Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 95.4.5 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 120,00 EUR und höchstens 650,00 EUR an.