Aktuelle Informationen zu den Testmöglichkeiten
Nach Ende der Absonderungspflicht wurden zum 01. März 2023 nun auch die Testpflichten und bestimmte Teile der Maskenpflichten aufgehoben. Dies resultiert aus Änderungen im Infektionsschutzgesetz, dem Auslaufen der Testverordnung und der Aufhebung der Coronavirus-Verordnung des Landes Niedersachsen.
Eine Übersicht zu allen aktuell noch geltenden Regelungen lässt sich der Homepage des Landes Niedersachsen entnehmen: Aktuelle Informationen zum Coronavirus | Portal Niedersachsen
Da somit die Beauftragung der Teststellen durch das Gesundheitsamt endete, sind nun nur noch einige wenige Testzentren in eigener Verantwortung tätig. Diese agieren daher unabhängig vom Gesundheitsamt. Sofern Bürgerinnen und Bürger das Angebot wahrnehmen möchten, haben sie die Kosten für die Tests selbst zu tragen; ein gesetzlicher Anspruch auf einen kostenlosen Test aufgrund der Testverordnung besteht nicht mehr.
Unabhängig davon besteht weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen der regulären Krankenbehandlung bei symptomatischem Verlauf nach Ermessen des Hausarztes beziehungsweise der Hausärztin gegebenenfalls einen PCR-Test zu erhalten. In diesem Fall werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.