- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- aktueller Handelsregisterauszug oder eine vergleichbare Unterlage
- Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit (insbesondere über Mindestkapital und vergleichbare Sicherheiten)
- Beleg zum Nachweis der erforderlichen technischen, administrativen und juristischen Fachkunde
- Erklärung, auf welche gesetzliche Tätigkeiten des Signaturgesetzes (SigG)sich der Antrag bezieht
- Nachweis über ausreichende Erfahrungen in der Anwendung der Prüfkriterien nach Anlage 1 der Signaturverordnung (SigV)
- ggf. Beschreibung, wie die geeignete Überwachung der Prüftätigkeit sichergestellt wird
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