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Richtlinienförderung

Auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Wolfenbüttel können Vereine, Verbände und freie sowie öffentliche Trägern der Jugendarbeit im Landkreis Wolfenbüttel finanzielle Förderung für ihre Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit nach §11 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII erhalten.

Eine Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme oder vor der Anschaffung beim Landkreis Wolfenbüttel eingegangen sein. Die Antragsstellung ist online möglich. Dort finden Sie auch sämtliche Nachweisdokumente zum Herunterladen:

Antragstellung Richtlinienförderung Jugendarbeit

Achtung: Die öffentlichen Träger werden gebeten, die Förderanträge bezüglich Ferienpässe weiterhin formlos per E-Mail an c.wiesner@lk-wf.de zu stellen.

Bei Fragen zur online Antragsstellung wenden Sie sich bitte an jugendpflege@lk-wf.de.

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