Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nutzungsberechtigte / Nutzungsberechtigter
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pachtung u. ä.)
- sonstiges berechtigtes Interesse
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgebende Person, Gläubigerin/Gläubiger, u. ä.)
- Bevollmächtigte / Bevollmächtigter von o.g. Personenkreis
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung