Die Gebühr für das Zulassungsverfahren richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand des Veterinärmediziners und des Verwaltungsmitarbeiters sowie den entsprechenden Auslagen (Kilometergeld, Zustellungsgebühren, etc.).
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Die Gebühr für das Zulassungsverfahren richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand des Veterinärmediziners und des Verwaltungsmitarbeiters sowie den entsprechenden Auslagen (Kilometergeld, Zustellungsgebühren, etc.).