Sprungziele
Inhalt

Notwendige Formulare und Dokumente

  • Antrag auf Einbürgerung
  • Loyalitätserklärung
  • Passbild/Lichtbild aus neuerer Zeit (nur bei über 16-jährigen)
  • Gültiger Reisepass oder gültiger Lichtbildausweis des Herkunftsstaates
  • Aktuellen Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde* mit deutscher Übersetzung
  • Heiratsurkunde*/Familienbuch* mit deutscher Übersetzung
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (Zertifikat B1, Schulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung, Studium an deutscher Hochschule/Universität)
  • Nachweis über den Einbürgerungstest (alternativ Schulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung)
  • Nachweise über berufliche Tätigkeiten (Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, ggf. Gewerbeanmeldung)
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen (Verdienstbescheinigungen, ggf. betriebswirtschaftliche Auswertung, Steuerbescheid etc.)
  • Nachweis über einen besonderen Status/BAMF-Bescheid (z.B. Vertriebener, heimatloser Ausländer, anerkannter Flüchtling, Asylberechtigter)
  • Nachweise über Aus- und Weiterbildung
  • Nachweis über ausreichende Alterssicherung (Rentenversicherungsverlauf und ggf. private Altersvorsorge)
  • Meldebescheinigung der Wohnortgemeinde (nicht älter als 4 Wochen)

Im Einzelfall können ggf. weitere Unterlagen angefordert werden.

Sofern Kinder miteingebürgert werden sollen, sind folgende Dokumente zu den Kindern notwendig:

  • Gültiger Reisepass oder gültiger Lichtbildausweis des Herkunftsstaates
  • Aktuellen Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde*
  • die letzten 4 Schulzeugnisse oder KITA-Bescheinigung zur altersgemäßen Sprachentwicklung
  • Sorgerechtsnachweis bei unverheirateten Eltern

*) ausländische öffentliche Urkunden können nur mit Haager Apostille oder einer Legalisation anerkannt werden, sofern dies für den Herkunftsstaat möglich ist. Dies stellt ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal für Ihre Urkunden dar. Bitte informieren Sie sich, welche Option für Ihre ausländischen Urkunden möglich ist. (Informationen unter: Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de))