Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung des Antrags auf Akkreditierung Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet.
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Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung des Antrags auf Akkreditierung Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet.