An wen kann ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei Kindertagesstätten bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Beim Landkreis erhalten Interessierte Kontaktadressen der in Frage kommenden Tagespflegepersonen.
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen informieren die zuständigen Stellen.