Sprungziele
Inhalt
  1. Einreichen des Antrags auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen
  2. Teilnahme an der schriftlichen und mündlichen Prüfung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingerichteten Gutachterausschuss (in bestimmten Fällen kann von der Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden)
  3. Prüfung seitens des Gesundheitsamts, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
  4. Bei positiver Prüfung wird die Erlaubnis erteilt

Tipp: Verschiedene Fortbildungsinstitute bieten Schulungen zur Nachqualifizierung für Physiotherapeuten an – informieren Sie sich im Internet. Genügt diese den in den Nr. 7.2.4 der niedersächsischen Richtlinie Heilpraktiker (siehe „Rechtsgrundlage“) beschriebenen Anforderungen, kann von der Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden.