- Einreichen des Antrags auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen
- Teilnahme an der schriftlichen und mündlichen Prüfung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingerichteten Gutachterausschuss (in bestimmten Fällen kann von der Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden)
- Prüfung seitens des Gesundheitsamts, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Bei positiver Prüfung wird die Erlaubnis erteilt
Tipp: Verschiedene Fortbildungsinstitute bieten Schulungen zur Nachqualifizierung für Physiotherapeuten an – informieren Sie sich im Internet. Genügt diese den in den Nr. 7.2.4 der niedersächsischen Richtlinie Heilpraktiker (siehe „Rechtsgrundlage“) beschriebenen Anforderungen, kann von der Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden.